Rz. 67

Für die Mitteilung von Vorgängen bestehen jeweils spezifische Fristen für die zeitnahe Meldung an das Register. Die verspätete Abgabe von vorgeschriebenen Meldungen wird durch das Handelsregister sanktioniert. Dabei werden Verzögerungen bei Routinevorgängen durch formelhaft berechnete Verspätungsgebühren (basierend auf der Anzahl der Tage der Verspätung) sanktioniert, Section 403 CA. Die resultierenden Gebühren sind bei der Abgabe der verspäteten Meldung zu entrichten.

 

Rz. 68

Formverstöße begründen des Weiteren eine persönliche Haftung der Mitglieder des Board of Directors, welche generell durch die Entrichtung der Verspätungsgebühren nicht berührt wird. Ein Beispiel hierfür ist die Verspätung der Abhaltung der Jahreshauptversammlung und/oder die Verspätung bei der Feststellung des Jahresabschlusses.

 

Rz. 69

Der Erlass des Heilungsbeschlusses erfolgt nach Durchlaufen eines formalen Selbstanzeigeverfahrens, Section 460, 463 CA. Dabei werden im Wege von schriftlichen und gegebenenfalls auch mündlichen Anhörungen die Gründe für die Verspätung der Maßnahme durch das Gericht bewertet. An dessen Ende stehen in der Regel Bußgeldbescheide, deren Höhe in einem weitgehenden Ermessen des Gerichts steht. Die genannten Bußgeldbescheide werden in der Regel sowohl gegen die Gesellschaft als auch getrennt gegen die Mitglieder des Board of Directors persönlich erlassen. Mit Nachweis der Begleichung der Bußgelder durch die jeweiligen Adressaten der Bescheide tritt die rechtssichere und dauerhafte Heilungswirkung des Verstoßes ein.

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