Rz. 63

Die Gesellschaft ist verpflichtet, binnen 60 Tagen nach der Jahreshauptversammlung eine Jahresmeldung bei dem Handelsregister einzureichen. Diese Meldung (Annual Return) umfasst insbesondere die folgenden Themenkreise, Section 94 (1) CA:

Firmensitz und Angaben zur Einbindung innerhalb einer Unternehmensgruppe;
Gesellschafterstruktur, Inhaber von Schuldverschreibungen;
Finanzverbindlichkeiten;
Veränderungen im Gesellschafterkreis seit der letzten Jahresmeldung;
Sitzungen des Board of Directors;
Vergütung der Mitglieder des Board of Directors und wesentlicher leitender Angestellter;
Angaben zu etwaigen Bußgeldverfahren und etwaigen gezahlten Bußgeldern.
 

Rz. 64

Die Jahresmeldung ist durch einen Director und in bestimmten Fällen ergänzend durch einen Company Secretary zu unterzeichnen. Sie ist im Handelsregister der Gesellschaft einsehbar. Die verspätete oder unrichtige Einreichung der Jahresmeldung führt zu Verspätungszuschlägen und Bußgeldern, Section 94 (5), (6) CA.

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