Rz. 45

Die Ausgabe von Anteilen muss mindestens zum Nennwert erfolgen. Die Ausgabe von Anteilen unter Nennwert ist generell unzulässig, Section 53 CA. Eng begrenzte Ausnahmen sind vorgesehen bei Einlagenerbringung durch Einbringung von Arbeitsleistung, Know-how oder geistigem Eigentum, sog. Sweat Equity Shares, Section 43 CA. Anteile dieser Kategorie können ausgegeben werden an Mitglieder des Board of Directors sowie Mitarbeiter mit längerer Unternehmenszugehörigkeit. Es bestehen praktisch hohe Anforderungen an den Nachweis. Aufgrund der devisenrechtlichen Rahmenbestimmungen hat die Ausgabe dieser Art von Anteilen an ausländische Gesellschafter keine praktische Bedeutung.

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