Soweit die erstatteten Aufwendungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn einzustufen sind, sind diese auch beitragspflichtig zur Sozialversicherung.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen