Normenkette

§ 7 WEG

 

Kommentar

Ist einem bestimmten Miteigentumsanteil nach dem Inhalt des Aufteilungsplanes eine Garage zugeordnet, die in der Teilungserklärung nicht ausdrücklich erwähnt wird, so darf die Eintragung der Teilung nicht mangels Bestimmtheit abgelehnt werden, wenn die Teilungserklärung für Lage und Ausmaß des Sondereigentums auf den Aufteilungsplan Bezug nimmt und auch deren weiterer Inhalt dafür spricht, dass das Sondereigentum an der Garage jenem Miteigentumsanteil zugeordnet werden soll.

 

Link zur Entscheidung

( OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.02.1996, 3 W 212/95= ZMR 7/1996, 387)

Zu Gruppe 3: Begründung, Erwerb und Veräußerung; Umwandlung

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