Entscheidungsstichwort (Thema)

Umfang der Rechtskraft eines Entschädigungsurteils nach § 61 Abs 2 ArbGG

 

Leitsatz (redaktionell)

Macht eine Partei die Entschädigung gem § 61 Abs 2 ArbGG geltend, ohne sie als Teilbetrag zu bezeichnen, so ist es ihr aus Gründen der Rechtskraft verwehrt, später weitergehenden Schadensersatz zu verlangen.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 8 AZR 121/95.

 

Normenkette

ArbGG § 61 Abs. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 15.10.1993; Aktenzeichen 12 Ca 6373/93)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 20.02.1997; Aktenzeichen 8 AZR 121/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442291

Bibliothek, BAG (LT1)

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