Die Formel kann nur angewendet werden, wenn der Verbrauch des erwärmten Wassers gemessen wird. Es folgt eine Erläuterung der einzelnen Bestandteile der Formel nach § 9 Abs. 2 Satz 3 HeizKV.

 
Formelbestandteil Bedeutung
Q Berechnete Wärmemenge in kWh
2,5 Erzeugeraufwandszahl des Wärmeerzeugers, die mittlere spezifische Wärmekapazität des Wassers, die Wärmeverluste für Warmwasserspeicher, Verteilung einschließlich Zirkulation, Messdatenerhebungen zum Warmwasserverbrauch dividiert durch Gesamtnutzungsgrad
V Volumen (Menge) des erwärmten Warmwassers in m3
tw Mittlere Temperatur des Warmwassers, zumeist 60 °C
10 °C Übliche Kaltwassereintrittstemperatur in die Warmwasserversorgungsanlage in Grad Celsius
 
Praxis-Beispiel

Kostentrennung bei Heizölanlage nach der Formel in § 9 Abs. 2 Satz 2 HeizKV

  • Gesamtbrennstoff: 3.400 l Heizöl (entspricht 34.000 kWh)
  • Wert: 3.253,50 EUR
  • Mittlere Wassertemperatur: 60 °C
  • Warmwasserverbrauch 47,2 m3

Die Brennstoffmenge für das Warmwasser Q errechnet sich wie folgt:

Q = 2,5 x 47,2 x (60 – 10) = 5.900 kWh

Das entspricht 17,35 % der Gesamtbrennstoffmenge.

Die Warmwasserkosten betragen 17,35 % von 3.253,50 EUR = 564,48 EUR.

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