Die Formel kann nur angewendet werden, wenn der Verbrauch des erwärmten Wassers gemessen wird. Es folgt eine Erläuterung der einzelnen Bestandteile der Formel nach § 9 Abs. 2 Satz 3 HeizKV.
Formelbestandteil | Bedeutung |
---|---|
Q | Berechnete Wärmemenge in kWh |
2,5 | Erzeugeraufwandszahl des Wärmeerzeugers, die mittlere spezifische Wärmekapazität des Wassers, die Wärmeverluste für Warmwasserspeicher, Verteilung einschließlich Zirkulation, Messdatenerhebungen zum Warmwasserverbrauch dividiert durch Gesamtnutzungsgrad |
V | Volumen (Menge) des erwärmten Warmwassers in m3 |
tw | Mittlere Temperatur des Warmwassers, zumeist 60 °C |
10 °C | Übliche Kaltwassereintrittstemperatur in die Warmwasserversorgungsanlage in Grad Celsius |
Kostentrennung bei Heizölanlage nach der Formel in § 9 Abs. 2 Satz 2 HeizKV
- Gesamtbrennstoff: 3.400 l Heizöl (entspricht 34.000 kWh)
- Wert: 3.253,50 EUR
- Mittlere Wassertemperatur: 60 °C
- Warmwasserverbrauch 47,2 m3
Die Brennstoffmenge für das Warmwasser Q errechnet sich wie folgt:
Q = 2,5 x 47,2 x (60 – 10) = 5.900 kWh
Das entspricht 17,35 % der Gesamtbrennstoffmenge.
Die Warmwasserkosten betragen 17,35 % von 3.253,50 EUR = 564,48 EUR.
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