Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses müssen sich bei einer größeren Renovierung von einem zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Energieberater kostenlos beraten lassen (§ 48 GEG). Bevor die Planungen in Auftrag gegeben werden, ist das Gespräch mit einem Energieberater künftig Pflicht. Ebenso muss beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses der Käufer nach Erhalt des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einem zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Energieberater führen, wenn die Leistung unentgeltlich ist (§ 80 Abs. 4 GEG). Der Verkäufer oder der mit dem Hausverkauf beauftragte Makler muss künftig eine Energieberatung anbieten. Durch dieses Angebot an den Kaufinteressenten soll es diesem möglich sein, vom Energieberater weitere Informationen zur energetischen Gestaltung der Immobilie zu erhalten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge