Hier bestehen seitens des sich gestört fühlenden Mieters gegenüber der Eigentümergemeinschaft keine Ansprüche.

 

Checkliste Vorgehen bei Hausordnungsverstößen

 
Darauf hinweisen, dass keine anonymen Beschwerden bearbeitet werden können.
Die Beschwerde muss konkrete Daten über den jeweiligen zugrunde liegenden Sachverhalt enthalten (wer, wann, wo, was; gegebenenfalls sind Zeugen zu benennen), da ansonsten die Abmahnung, die der Beschwerdeführer so gerne erreichen möchte, nicht ausreichend begründet ist.
Anschreiben an den Störer mit der Bitte um Stellungnahme.
Sofern es sich um einen Mieter handelt, auch eine Kopie an den Eigentümer.
Kopie des Anschreibens an den eigentlichen Beschwerdeführer.
Bei wiederholter Störung oder ausbleibender Reaktion auf das erste Anschreiben, eine Abmahnung verfassen und dem Störer oder ggf. dem Eigentümer zukommen lassen.

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