Der Käufer kann auf Grund einer mit arglistiger Täuschung begründeten Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages gegen den Verkäufer Klage auf Zahlung in Höhe des Kaufpreises und der auf Grund des Vertrages erbrachten Leistungen Zug um Zug gegen Rückübertragung des Grundstücks erheben.[1]

[1] BGH, Beschluss v. 19.2.2009, V ZB 168/08,

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