An den beiden Verordnungen nehmen folgende Mitgliedsstaaten teil:

Belgien, Bulgaren, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien und Tschechien. Zypern ist im März 2016 der Staatengruppe beigetreten.[1]

Die beiden Verordnungen werden somit zunächst in 18 von (derzeit) 28 Mitgliedsstaaten Anwendung finden. Die nicht teilnehmenden Mitgliedsstaaten sind im Kontext der Verordnungen wie Drittstaaten zu behandeln.[2]

[1] Vgl. jeweils Erwägungsgrund 11.
[2] DNotI-Report 2016, 109.

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