Rz. 197

Es ist oftmals zu beobachten, dass gegen die Zugewinnausgleichsforderung (ggf. hilfsweise) die Aufrechnung erklärt wird. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Ausgleichsforderung gemäß § 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB erst mit der Beendigung des Güterstandes entsteht.[208]. Wird die Aufrechnung in einem Zugewinnausgleichsverfahren, das im Scheidungsverbund geführt wird, erklärt, ist die Aufrechnung unwirksam, da zu diesem Zeitpunkt noch keine erfüllbare Hauptforderung im Sinne des § 387 BGB vorliegt

[208] Grüneberg, in Grüneberg, BGB, § 387 Rn. 11.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge