Hilfe beim "Nestbau"

Die Unterstützung der Kinder seitens der Eltern beim Hauserwerb kann auch in dem Abtrag eines Immobilienkredits des Schwiegerkindes bestehen. Dann ist allerdings ein Anspruch der Schwiegereltern auf Rückgewähr wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) fraglich. Denn die geleisteten Zahlungen müssen nach der Vorstellung der Schwiegereltern auch dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommen. Diese Erwartung ist nur berechtigt, wenn die Leistung entweder gegenständlich oder jedenfalls mit ihrem Gegenwert dazu bestimmt sei, das (Aktiv-)Vermögen des Empfängers dauerhaft zu erhöhen. Bei Übernahme monatlicher Zahlungen auf einen Kredit sei das nur insoweit der Fall, als durch sie die Darlehensverbindlichkeiten getilgt würden. Der Zinsanteil stelle sich demgegenüber nicht als Vermögensbildung dar; die Zahlungen insoweit hätten das Vermögen nicht bleibend erhöht, sondern zur Befriedigung des Wohnbedarfs, mithin zur Bestreitung des Lebensunterhalts gedient.[1]

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