Rz. 1
Voraussetzungen für eine gültige Ehe in England und Wales[1] sind:
▪ | Die Ehepartner dürfen miteinander weder in gerader Linie noch als Geschwister oder als Onkel/Tante bzw. Neffe/Nichte verwandt sein. Regelmäßig nicht zugelassen werden ferner Ehen zwischen verschwägerten Personen, wobei es insbesondere im Fall des Todes eines Partners Befreiungen geben kann.[2] |
▪ | Braut und Bräutigam müssen für eine wirksame Ehe mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bis zur Volljährigkeit mit 18 Jahren dürfen Trauungen nur mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten oder mit Zustimmung des Gerichts stattfinden.[3] |
▪ | Keiner der Partner darf noch wirksam verheiratet oder Partner einer Civil Partnership sein. |
Die Einschränkung, dass nur gemischt-geschlechtliche Ehegatten eine Ehe eingehen dürfen, wurde dagegen durch den Marriage (Same Sex Couples) Act 2013 abgeschafft. Seitdem gilt der Begriff "Ehe" in allen englischen Gesetzen in gleicher Weise für heterosexuelle wie für homosexuelle Ehepaare.[4]
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