Rz. 21
Satz 4 zeigt dem Schuldner an, dass eine erneute Eintragungsanordnung nach § 882c Abs. 1 Nr. 3 ZPO droht, wenn er die Forderung des Folgegläubigers nicht innerhalb eines Monats befriedigt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen