App, Erlaubnis der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen, ZKF 2011, 12

Büttner, Gilt der Formularzwang des § 758a Abs. 6 ZPO auch für institutionelle Gläubiger?, DGVZ 2013, 150

Corcilius, Die Schutzhilfe der Polizei bei der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, DGVZ 2020, 41

Esmek, Der Durchsuchungsbegriff nach Art. 13 Abs. 2 GG in der Zwangsvollstreckung, 1989

dieselben, Richtervorbehalt und Wohnungsdurchsuchung, DGVZ 2005, 33

Gehrlein, Effektive Durchsetzung des Rechts des Gläubigers bei der zivilrechlichen Vollstreckung, DZWIR 2019, 516

Glotzbach, Zur Wirksamkeit der Einwilligung in die Durchsuchung der Schuldnerwohnung, KKZ 2004, 149

Goebel, § 758a ZPO – Fast nur Althergebrachtes in neuem Gewande, DGVZ 1998, 161

Hornung, Durchsuchungsanordnung (§ 758a ZPO, § 287 Abs. 4 bis 6 AO), insbesondere Schuldneranhörung und Anfechtung, KKZ 2000, 265;

Jäger, Formulare für Anträge nach §§ 758a, 829 ZPO – Bürokratie ohne Nutzen, ZVI 2010, 121

Kollbach-Mathar, Die Auswirkungen der Neuerungen der zweiten Zwangsvollstreckungsnovelle auf die Voraussetzungen und Durchführung der Räumungsvollstreckung, ZMR 2000, 1

Kor, Das Betreten und Durchsuchen der Privat- und Geschäftsräume des Schuldners durch den Insolvenzverwalter im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 148 Abs. 2 InsO, DZWIR 2020, 393

Korves, Zu den Zwecken von Formularzwängen, MDR 2019, 396

derselbe, Formularzwänge im (digitalisierten) Prozessrecht, GVRZ 2018, 7

Münzberg, Durchsuchung und Vollstreckung in Ruhezeiten, DGVZ 1999, 177

ohne Angabe, Vollstreckungspraxis: Vollstreckung der Wegnahme des Stromzählers, VE 2021, 165

Römer, Gesetz zur Sachaufklärung: verbindlicher Formularzwang ab 1.3.2013 – Praxistipps für das Forderungsmanagement

Schmidt, Formulare für die Zwangsvollstreckung, JurBüro 2014, 63

Sturm, Entbindung vom Formularzwang für die Zwangsvollstreckung – der BGH zeigt Praxisnähe, JurBüro 2014, 284

Thewes, Die eilige Durchsuchung, Rpfleger 2011, 301

Wetekamp, So werden Räumungsurteile vollstreckt, MK 2021, 35

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge