Rz. 10

 

An das

Amts-/Landgericht

...

per beA

Klage

In dem Rechtsstreit

des ... (Eingang der Klageschrift wie üblich)

wegen Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils

Streitwert: ...

Namens und in Vollmacht des Klägers werde ich beantragen,

das Urteil des (genaue Bezeichnung des ausländischen Gerichts mit Aktenzeichen), durch das der Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger ... (ausländische Währung angeben) zu zahlen, für vollstreckbar zu erklären.

Begründung

Der Beklagte schuldet dem Kläger den im Antrag genannten Betrag aus Kaufvertrag. Durch das Urteil des ... ist der Beklagte zur Zahlung dieses Betrags nebst der Zinsen auch rechtskräftig verurteilt worden (Beweis: beigefügtes Urteil in Kopie mit Rechtskraftvermerk).

Bezüglich des Titels enthalten multi- oder bilaterale Abkommen keine speziellen Regelungen.

Die Erfordernisse der Anerkennung nach § 328 Abs. 1 ZPO sind gegeben, sodass die Vollstreckbarerklärung ohne sachliche Nachprüfung erfolgen muss. Im Einzelnen gilt Folgendes: (Erfordernisse nach § 328 ZPO sind auszuführen, vgl. § 723 ZPO).

(elektronisch signiert)

...

gez. Rechtsanwalt

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