Es sind erschienen

  1. Frau …, geb. am …, wohnhaft …;
  2. Herr …, geb. am …, wohnhaft …

Die Erschienenen wiesen sich durch amtlichen Lichtbildausweis aus. Sie erklärten mit der Bitte um Beurkundung:

1. Vorbemerkung
 

Frau … ist an der Kommanditgesellschaft unter der Firma … GmbH & Co. KG (im Folgenden: Gesellschaft), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRA …, als Kommanditistin mit einem Festkapitalanteil von … EUR beteiligt. Das Kommanditkapital beträgt insgesamt … EUR. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft entspricht dem Verhältnis der Kapitalanteile.

Die zur Deckung des Festkapitals zu leistende Einlage i.H.v. … EUR hat Frau … vollständig erbracht und nicht zurückgewährt erhalten.

Frau … verfügt außerdem über ein Guthaben auf dem bei der Gesellschaft geführten Darlehenskonto i.H.v. … EUR.

Frau … hat die Absicht, ihre Kommanditbeteiligung (im Folgenden "Kommanditanteil") im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ihren Sohn, Herrn …, zu übertragen und sich den Nießbrauch an dem Anteil vorzubehalten. Herr … möchte die Schenkung und die Übertragung annehmen.

Dies vorausgeschickt, wird Folgendes vereinbart:
2. Schenkung der Kommanditbeteiligung
  Frau … schenkt und überträgt den in Ziff. 1 genannten Kommanditanteil – soweit im Folgenden nicht anderweitig bestimmt – mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten, insbesondere einschließlich ihres Guthabens auf dem Darlehenskonto bei der Gesellschaft an ihren Sohn, Herrn … Herr … nimmt die Schenkung und Übertragung an.
3. Bestellung des Nießbrauchs
3.1 Herr … räumt Frau … an dem übertragenen Kommanditanteil den lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauch ein. Der Nießbrauch besteht an der gesamten Beteiligung von Herrn … an der Gesellschaft und zwar auch für den Fall einer Erhöhung der Festkapitalanteile der Gesellschafter, sei es aus Gesellschaftsmitteln, sei es aufgrund von Einlagen der Gesellschafter.
3.2 Der Nießbrauch erstreckt sich auch auf das Guthaben von Herrn … auf dem bei der Gesellschaft geführten Darlehenskonto. Im Fall der Auflösung der Gesellschaft oder des Ausscheidens von Herrn … aus der Gesellschaft erstreckt sich der Nießbrauch auf das Auseinandersetzungsguthaben von Herrn … Im Fall einer Umwandlung der Gesellschaft besteht der Nießbrauch an der Beteiligung von Herrn … an der umgewandelten Gesellschaft fort.
4. Nutzungen; Stimm- und Informationsrechte
4.1 Frau … steht der entnahmefähige Gewinnanteil von Herrn … am Gewinn der Gesellschaft zu. Frau … gebühren auch sämtliche auf die Guthaben des Herrn … bei der Gesellschaft anfallenden Zinsen, soweit diese entnahmefähig sind.
4.2

Die mit dem Kommanditanteil verbundenen Mitgliedschaftsrechte, insbesondere die Stimmrechte, stehen Herrn … zu. Herr … verpflichtet sich jedoch, alles zu unterlassen, was den Nießbrauch an der Beteiligung beeinträchtigen oder vereiteln könnte. Bei folgenden Beschlüssen ist Herr … an die Weisungen von Frau … gebunden:

  • Änderung des Gesellschaftszwecks;
  • Änderung der Beteiligungsverhältnisse;
  • Gewinnverwendung;
  • Änderung der Entnahmebefugnisse;
  • Änderung des Zinssatzes für Guthaben auf den Gesellschafterkonten;
  • Einlageerhöhung;
  • Auflösung oder Umwandlung der Gesellschaft;
  • sonstige Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die die Rechtsstellung von Frau … als Nießbrauchsberechtigte beeinträchtigen.
4.3 Herr … verpflichtet sich, Frau … jeweils rechtzeitig vor einer Beschlussfassung Gelegenheit zu geben, ihr Weisungsrecht gem. Ziff. 4.2 auszuüben. Solange eine Weisung von Frau … nicht vorliegt, hat Frau … sich der Ausübung des Stimmrechts bei der Gesellschaft zu enthalten.
4.4 Herr … verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass jeweils die Hälfte des von der Gesellschaft erzielten Jahresüberschusses (abzüglich eines Verlustvortrages, zuzüglich eines Gewinnvortrages) an die Gesellschafter ausgeschüttet wird.
4.5 Herr … wird Frau … auf Anforderung jederzeit unverzüglich Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft, insbesondere über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft, erteilen. Frau … hat Anspruch auf Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen, insbesondere in die Jahresabschlüsse.
5. Zustimmung der Gesellschaft
  Die Gesellschafterversammlung hat der Abtretung des Kommanditanteils durch Beschluss vom … unwiderruflich zugestimmt.
6. Widerrufs- und Rückforderungsrecht
6.1

Die vorstehende Schenkung und Übertragung stehen unter der auflösenden Bedingung der Ausübung des Rückforderungsrechts durch Frau … gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.

Auflösende Bedingung bezogen ist die Ausübung eines entsprechenden Rückübertragungsverlangens der Frau … an Herrn … in notariell beglaubigter Form aufgrund eines der nachstehenden – vom beglaubigenden Notar nicht zu prüfenden – Rückforderungsgründe, und zwar innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Kenntnis der Frau … von dem Rückforderungsgrund:

  1. Herr … verstirbt, ohne dass ausschließlich seine Abkömmlinge von ihm aufgrund Erbfolge oder Vermächtnis den Kommanditanteil erwerben,
  2. In ...

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