(1) Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.
(1a) Artikel 5 Nr. 1 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Im übrigen tritt das Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft.
(3) Mit Inkrafttreten des Artikels 22 tritt § 2 der Vierten Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vom 27. September 1996 (BGBl. I S. 1488) außer Kraft.
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