1Wünscht der Auftraggeber, dass der Brief gegebenenfalls weitergesandt werden soll, so vermerkt der Gerichtsvollzieher auf dem Umschlagvordruck nach Anlage 2 der ZustVV den Umfang des Weitersendungsauftrags. 2In Betracht kommen der Amtsgerichtsbezirk, der Landgerichtsbezirk oder der Bereich des Inlands. 3Der Gerichtsvollzieher soll ein Postunternehmen für die Zustellung auswählen, das eine Zustellung in den von dem Auftraggeber gewünschten Bereich ausführen kann.

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