Es dürfte zwar eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich die Wohnungseigentümer um ihr Eigentum kümmern und den Verwalter von festgestellten Mängeln auch ohne ausdrückliche Anordnung in der Gemeinschaftsordnung informieren. Dennoch schadet eine entsprechende Regelung nicht.

 
  "Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, von ihnen festgestellte Schäden am Gemeinschaftseigentum unverzüglich dem Verwalter anzuzeigen."

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