Durch einfach-mehrheitliche Beschlussfassung können auch Turnusregelungen getroffen werden. Eine Turnusregelung führt nicht zu einem Entzug des Mitgebrauchs, vielmehr soll eine gleichwertige Mitbenutzung des Gemeinschaftseigentums durch die Wohnungseigentümer erreicht werden, weil ein gleichzeitiger Gebrauch nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist. Ob Turnusregelungen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt maßgeblich von der Eigentümergemeinschaft selbst und hier insbesondere deren Größe ab. Zweckmäßig dürften sie nur in kleineren Wohnanlagen sein.

Turnusregelungen können insbesondere in folgenden Bereichen in Betracht kommen: Nutzung eines Fahrradkellers, von Kfz-Stellplätzen oder von Wasch- und Trockeneinrichtungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge