Es handelt sich um eine Zweiergemeinschaft. Einen Verwalter gibt es nicht. Wohnungseigentümerin B und der Rechtsvorgänger des Wohnungseigentümers K haben im Jahr 1998 einen Prozessvergleich geschlossen. Der Rechtsvorgänger des K hatte sich dort verpflichtet, von der Hoffläche einen Rhododendron-Busch zu entfernen und andere Rhododendron-Büsche dauerhaft innerhalb folgender Maximalmaße zu erhalten: Höhe max. 1,50 m, Länge max. 2 m, Breite max. 1,20 m. Für den rechten Rhododendron wurde eine Maximalhöhe von 1,40 m und ein Durchmesser von 80 cm festgeschrieben. Im September 2019 entfernen Wohnungseigentümerin B und ihr Ehemann gegen 15:45 Uhr diese beiden Rhododendron-Büsche und entsorgen diese. Wohnungseigentümer K hält dies für unrechtmäßig und geht gegen Wohnungseigentümerin B auf Schadensersatz (Neuanpflanzung) vor.

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