(1) 1Beschlüsse, die die Durchführung der Geschäftsordnung betreffen, führt der Bürgermeister aus. 2Wenn er persönlich betroffen ist, handelt der Stellvertreter.
(2) Beschlüsse, die
a) |
die Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinde gegen den Bürgermeister, |
b) |
die Amtsführung des Bürgermeisters, |
betreffen, führt der allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters aus.
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