Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, dienen
1. |
die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen, |
2. |
die ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen insgesamt zur Deckung der Auszahlungen, |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen