Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) verlangt vom Betreiber eines Beherbergungsbetriebs mit 8 Ferienwohnungen die Zahlung von Gebühren. Die Ferienwohnungen, die über das Internet zur Vermietung angeboten werden, sind mit Radio- und Fernsehgeräten ausgestattet. Die Radio- und Fernsehsendungen werden über eine Verteileranlage in die einzelnen Ferienwohnungen übertragen.

Die GEMA ist der Auffassung, bei der Weiterleitung der Radio- und Fernsehsendungen in die Ferienwohnungen handle es sich um eine öffentliche Wiedergabe, die vergütungspflichtig sei. Für den Zeitraum Januar 2012 bis September 2017 verlangt sie daher unter Anwendung des Tarifs "VG Media Weitersendung und/oder öffentliche Wiedergabe von privaten Fernseh- und/oder Hörfunkprogrammen an bereitgestellte Empfangsgeräte in Hotelzimmern und ähnlichen Einrichtungen" die Zahlung von knapp 1.900 EUR.

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