Auch in Handwerksbetrieben werden oft Transportkapazitäten benötigt, bei denen Fahrzeuge das Gewicht von 3,5 Tonnen überschreiten. Daher übernehmen Handwerksbetriebe häufig die Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse C1/C1E. Die Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine Fahrzeugklasse, die im privaten Alltagsleben nicht üblich ist, können vom Handwerksbetrieb als Auslagenersatz steuerfrei ersetzt werden.[1] Es kommen hier allerdings nur die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis in Klasse C zum Ansatz, wenn der Arbeitnehmer bereits eine Fahrerlaubnis in Klasse B besessen hat, oder – wenn zugleich auch die Fahrerlaubnis der Klasse B erworben wurde – die nachweislich für Klasse C entstandenen Mehrkosten.[2]

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