Das Netzwerk der Frühen Hilfen wird durch den Einsatz von Familienhebammen gestärkt und weiterentwickelt. Hebammen, die Mutter und Kind in den Wochen nach der Geburt versorgen, haben oft einen vertrauensvollen, unmittelbaren und niedrigschwelligen Zugang zu den Familien. Sie sollen neben den medizinischen Leistungen der Krankenkasse in Familien mit belastenden Lebenslagen psychosoziale Unterstützung als Frühe Hilfe anbieten, wenn sie eine entsprechende landesrechtliche Qualifikation besitzen. Der Bund beförderte mit der Bundesinitiative "Familienhebammen", dass die Netzwerke der Frühen Hilfen ausgebaut wurden. Seitdem wird eine Verstetigung der Frühen Hilfen auf dem erreichten Niveau durch eine dafür eingerichtete Bundesstiftung Frühe Hilfen sichergestellt, deren Zuständigkeit beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) liegt.

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