Leitsatz

Nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit wurde einem Kantinenmitarbeiter fristlos gekündigt, weil er sich Pommes und Frikadellen nahm. Falsch, entschied das LAG Hamm, Diebstahl und Kündigung scheitern, weil sein Vorgesetzter, wenn auch protestierend, daneben stand.

 

Sachverhalt

Dem 51-jährige Mitarbeiter einer Campus-Kantine, der seit 19 Jahren an der Universität beschäftigt war, wurde fristlos gekündigt. Er hatte weisungswidrig Speisen aus der Kantine zu sich genommen, ohne für diese zu bezahlen. Sein Vorgesetzter habe ihn darauf hingewiesen, dass ihm dies nicht erlaubt sei. Doch der Angestellte nahm sich zwei weitere Frikadellen, in der Anwesenheit seines Vorgesetzten.

Er wurde darauf aufmerksam gemacht, dass er sich gerade nicht in seiner offiziellen Pausenzeit befinde, und daraufhin aufgefordert in das Büro des Vorgesetzten zu kommen. Dem widersetzte sich der Angestellte jedoch. Erst als ein weiterer Vorgesetzter hinzukam und ihn ebenfalls aufforderte kam er der Anweisung nach. Daraufhin wurde dem Mitarbeiter außerordentlich und fristlos gekündigt, wogegen er klagte.

Das Wegnehmen der Speisen aus der Kantine sah die Arbeitgeberin als Diebstahl, das jahrelang aufgebaute Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben. Die Kündigung stütze sich außerdem darauf, dass der Kläger das Gespräch, zu dem er aufgefordert wurde, verweigerte.

Das Gericht jedoch gab der Klage gegen die Kündigung statt. Der Kläger habe die Speisen in Anwesenheit seines Vorgesetzten an sich genommen habe, weshalb kein Diebstahl vorläge. Auch die Verweigerung des Gesprächs im Nachhinein sei kein Kündigungsgrund und vollende nicht den Diebstahl. Richtig wäre gewesen, eine Ab­­mahnung auszusprechen, als letzte Warnung, sein Verhalten noch einmal zu überdenken. Hier war der Verzehr von Speisen aus der Kantine ohne Bezahlung kein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung.

 

Link zur Entscheidung

LAG Hamm, Urteil v. 4.11.2010, 8 Sa 711/10.

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