Rz. 240

In der Praxis erfolgt die Abwicklung in der Regel über den Notar, der für die Erben die Erbschaftsteuererklärung abgibt. Dem Notar sind hierzu Informationen über die Nachlassgegenstände und eine Aufstellung der Aktiva und Passiva zur Abwicklung der Erbschaftsteuer zur Verfügung zu stellen.

 

Rz. 241

Die Frist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung beträgt sechs Monate, hatte der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland, ein Jahr. In letzterem Fall ist zuständig der Service des Impôts des non-résidents (RNR, Adresse: 10, rue du Centre, F-93160 Noisy Le Grand).

 

Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich auf der beiliegenden CD-ROM.

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