Rz. 1

Das französische Ehe- und Ehegüterrecht war seit Inkrafttreten des Code Civil am 21.3.1804 zahlreichen Reformen unterworfen.[1] Diese waren insbesondere darauf gerichtet, die Gleichberechtigung der Ehefrau und nichtehelicher Kinder herzustellen.

 

Rz. 2

Bis zum Jahr 1938 war die Ehefrau z.B. kraft Gesetzes nicht voll geschäftsfähig und musste bedingungslos den Aufenthalt des Mannes, des chef de la famille, teilen. Von besonderer Bedeutung war das Güterrechtsreformgesetz vom 13.7.1965 portant réforme des régimes matrimoniaux, durch das die allgemeinen Rechte und Pflichten der Ehegatten neu geregelt wurden und als gesetzlicher Güterstand die Errungenschaftsgemeinschaft eingeführt wurde.

 

Rz. 3

Mit Gesetz vom 26.5.2004, das zum 1.1.2005 in Kraft getreten ist, wurde das bereits 1975 umfassend reformierte Scheidungsrecht erneut grundlegend geändert. Zu nennen sind ferner die Neuregelung des Familiennamensrechts durch Gesetz vom 4.3.2002, die Neuregelung der elterlichen Sorge durch Gesetze vom 8.1.1993 und vom 4.3.2002 sowie die Neuordnung des Abstammungsrechts durch Gesetze vom 4.7.2005 und vom 16.1.2009.

 

Rz. 4

Mit Gesetz vom 15.11.1999 wurde als weitere Form des Zusammenlebens der sog. pacte civil de solidarité (PACS), eine eingetragene Lebenspartnerschaft, eingeführt. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft wurde im Gesetz wenigstens definiert, jedoch nicht genauer geregelt. Die Gleichstellung nichtehelicher Kinder wurde mit Gesetz vom 3.1.1972 begonnen und zuletzt im Erbrecht durch Gesetz vom 3.12.2001 vollendet. Nach heftigen Diskussionen wurde in Frankreich mit Gesetz vom 17.5.2013 die (echte) gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt, auf die uneingeschränkt dieselben Vorschriften anzuwenden sind wie auf eine heterosexuelle Ehe.

 

Rz. 5

Mit Gesetz vom 18.11.2016 wurde schließlich das Scheidungsrecht nochmals reformiert, insbesondere wurde die einvernehmliche Scheidung mit Wirkung ab 1.1.2017 vorrangig als Privatscheidung ausgestaltet. Mit der Justizreform durch Gesetz vom 23.3.2019 wurden die vormals getrennten Gerichte Tribunal d’instance (vergleichbar etwa dem deutschen Amtsgericht) und Tribunal de grande instance (vergleichbar etwa dem deutschen Landgericht) mit Wirkung ab 1.1.2020 zusammengefasst zum Tribunal judiciaire. In diesem Zuge wurde auch das gerichtliche Scheidungsverfahren teilweise vereinfacht, wobei aufgrund der Corona-Krise das Inkrafttreten dieser Regelungen mit Gesetz vom 17.6.2020 nach derzeitigem Stand auf den 1.1.2021 verschoben wurde.

[1] Siehe im Einzelnen Ferid/Sonnenberger, Bd. 3, Rn 4 B 105 ff.

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