Rz. 116

Die Regelungen zum Pflichtteils- bzw. Noterbrecht finden sich in den Art. 912–930 C.C. In Frankreich ist das Pflichtteilsrecht – wohl immer noch – als materielles Noterbrecht ausgestaltet. Demzufolge kann der Erblasser nur über einen bestimmten Teil seines Vermögens, die sog. quotité disponible gem. Art. 912 Abs. 2 C.C., von Todes wegen verfügen. Auch Schenkungen unter Lebenden unterliegen diesen Einschränkungen. Der Rest des Nachlasses, die réserve gem. Art. 912 Abs. 1 C.C., bleibt den Noterben, den héritiers réservataires, vorbehalten. Die Höhe der réserve ist nicht starr festgelegt, sie hängt von Zahl und Art der Noterben ab. Verfügungen des Erblassers, welche die Noterben nicht (ausreichend) berücksichtigen, sind auf Klage der nicht (ausreichend) Berücksichtigten vom Gericht durch Urteil herabzusetzen. Seit 1.1.2007 hat der Noterbe nach Art. 924 C.C. in erster Linie einen in Geld zu erfüllenden Ausgleichsanspruch, nur ausnahmsweise ist noch eine Erfüllung in Natur in Art. 924–1 C.C. vorgesehen. Unter diesen Gesichtspunkten ist dogmatisch zweifelhaft, ob es in Frankreich tatsächlich noch ein "echtes" Noterbrecht gibt oder ob nicht vielmehr ein Systemwechsel zu einem schuldrechtlich ausgestalteten Pflichtteilsrecht stattgefunden hat.

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