Formulierung des Vergleiches entscheidend

Der Fall des BGH zeigt exemplarisch, wie wichtig es ist, bereits im Erkenntnisverfahren die spätere Vollstreckung des Anspruches zu bedenken. Dies gilt für beide Bevollmächtigten. Der Formulierung des Klageantrages als Grundlage der Tenorierung kommt dabei ebenso zentrale Bedeutung zu wie der Formulierung eines Prozessvergleichs.

Nehmen Sie sich Zeit!

Wer bei der Formulierung eines Vergleichs hinsichtlich der Reichweite und der Durchsetzbarkeit nicht vollständig sicher ist, sollte sich die Zeit für die Gewinnung der Sicherheit nehmen und ggf. nur einen Widerrufsvergleich abschließen, um in der Widerrufsfrist die Formulierung zu prüfen. Bei möglichen abweichenden Formulierungen können die Parteien dann unter Widerruf des ersten Vergleiches nach § 278 Abs. 6 ZPO vorgehen und einen geänderten Vergleich im schriftlichen Verfahren abschließen.

Doppelte Sicherung sinnvoll

Der Vorteil für den Gläubiger, sowohl eine Vertragsstrafe vereinbart zu haben als auch Ordnungsmittel einsetzen zu können, liegt auf der Hand. Während das Ordnungsgeld der Staatskasse zufließt, profitiert er von der Vertragsstrafe unmittelbar. Sie steht allein ihm zu. Die Kombination beider Sanktionen erhöht den Druck auf den Schuldner sich entsprechend dem Unterlassungsgebot zu verhalten. Wegen des wirtschaftlichen Vorteils sollte bei einem Verstoß gegen die Unterlassungspflicht stets erst die Vertragsstrafe verfolgt werden, dann erst das Ordnungsmittel.

FoVo 8/2014, S. 156 - 158

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge