Nachbesserungsantrag eines weiteren Gläubigers

Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin aus einem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Die Schuldnerin gab auf Betreiben eines anderen Gläubigers die eidesstattliche Versicherung ab. Dabei verneinte sie im Vermögensverzeichnis die Frage Nr. 18 nach "Ansprüchen aus Pacht-, Miet- und Leasingverträgen, auch Untermiete und Ansprüche auf Rückzahlung hinterlegter Mietkautionen". Auch die Frage Nr. 22 nach "sonstigen Forderungen" verneinte die Schuldnerin. Der Gläubiger beantragte die Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung durch Beantwortung folgender Fragen:

Ist die Schuldnerin Versicherungsnehmerin diverser Sachversicherungen? Insofern wird um Bekanntgabe der Art der Versicherung, des Versicherungsunternehmens mit Angabe von dessen Sitz und der Versicherungsnummer gebeten.
Die Schuldnerin hat anzugeben, mit welchen Energieversorgern (Strom, Gas) Vertragsbeziehungen unterhalten werden.
Die Schuldnerin wird gebeten, den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Vermieters mitzuteilen.

Der GV bestimmte Termin zur Nachbesserung, wobei die Schuldnerin nicht erschien, so dass der Gläubiger den Erlass eines Haftbefehls beantragte. Das AG hat den Antrag zurückgewiesen. Auch die sofortige Beschwerde blieb erfolglos.

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