Vollstreckungsbescheid vor 15 Jahren

Am 25.4.2002 erließ das AG – Zentrales Mahngericht – zugunsten der ursprünglichen Gläubigerin einen Mahnbescheid gegen den Schuldner über 15.334,75 EUR. Entsprechend erging in der Folgezeit Vollstreckungsbescheid. Die Forderung wurde sodann an die jetzige Gläubigerin abgetreten.

Streitige Umschreibung aufgrund "Abtretungsbestätigung"

Diese beantragt die Umschreibung des Titels auf sich und Klauselerteilung. Dem Antrag legte die neue Gläubigerin eine "Abtretungsbestätigung" sowie die notarielle Bestätigung der Unterschriften bei. Das AG kam dem Antrag nach. Dagegen wendet sich der Schuldner mit seiner Klauselerinnerung, der der Rechtspfleger nicht abhalf, worauf der Richter die Erinnerung zurückwies. Die Rechtsnachfolge sei hinreichend und formgerecht nachgewiesen worden. Hiergegen wendet sich der Schuldner mit seiner sofortigen Beschwerde. Er rügt, dass keine die Abtretung nachweisenden öffentlichen Urkunden vorgelegen hätten.

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