Vollstreckung aus VB wegen Unterhaltsforderung

Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Diesen hatte er wegen Unterhaltsansprüchen erwirkt, nachdem er als zuständige Gebietskörperschaft an das leibliche Kind des Schuldners zu Händen der Kindesmutter Unterhaltsvorschuss gezahlt hatte. Im Vollstreckungsbescheid war die Hauptforderung als "Unterhaltsrückstand gemäß Schreiben … vom 1.11.2010 bis 31.3.2011" bezeichnet.

Pfändung des Arbeitseinkommens mit Privilegierung abgelehnt

Der Gläubiger hat beim AG – Vollstreckungsgericht – die Pfändung des Arbeitseinkommens des Schuldners unter Anwendung der Privilegierung des § 850d ZPO beantragt. Das AG hat einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) nach Maßgabe der gemäß § 850c ZPO bestehenden Pfändungsgrenzen erlassen und den Antrag auf eine weitergehend privilegierte Pfändung gemäß § 850d ZPO zurückgewiesen. Das LG hat dies bestätigt. Auf die zugelassene Rechtsbeschwerde hatte der BGH zu entscheiden.

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