Mieteinnahmen an finanzierende Bank abgetreten

Der Schuldner ist Eigentümer zweier mit Mehrfamilienhäusern bebauter Grundstücke, die mit Darlehen finanziert wurden. Zur Sicherung der Ansprüche auf Rückzahlung der Darlehen trat der Schuldner seine gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche gegen die Mieter und Pächter der beiden Häuser an das Kreditinstitut ab. Ferner sind zugunsten des Kreditinstitutes im Grundbuch an beiden Grundstücken Grundschulden im Nennbetrag von jeweils 511.291,88 EUR nebst Zinsen eingetragen. Am 29.10.2014 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet. Das Kreditinstitut meldete eine Forderung in Höhe von mehr als 2 Mio. EUR zur Tabelle an. Die zur Insolvenzverwalterin bestellte weitere Beteiligte zieht im Wege der so genannten stillen oder kalten Zwangsverwaltung die Miete/Pacht (nachfolgend nur noch zusammenfassend: Miete) in Höhe von monatlich knapp 6.000 EUR ein und führt sie nach Abzug eines Betrags für die Feststellung und Verwertung an das Kreditinstitut ab.

Insolventer Schuldner will einen Teil der Miete für sich

Der Schuldner hat beantragt, ab Februar 2015 monatliche Mieteinkünfte in Höhe von 517,89 EUR pfandfrei zu stellen; nur dann verbleibe ihm unter Berücksichtigung seiner sonstigen Einkünfte und bei Abzug des Krankenversicherungsbeitrags der nach § 850c ZPO pfandfrei zu belassende Betrag von 1.049,99 EUR. Das AG hat dem Antrag stattgegeben. Auf die sofortige Beschwerde der weiteren Beteiligten hat das LG den Antrag zurückgewiesen. Mit seiner vom LG zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt der Schuldner seinen Freistellungsantrag weiter.

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