PfÜB ohne grüne Balken eingereicht

Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung. Er hat zu diesem Zweck nach dem 28.2.2013 einen PfÜB beantragt. Dabei hat er sich des verbindlich vorgegebenen Formulars nach Anlage 2 zu § 2 der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFVO) bedient. Allerdings erfolgte die Übersendung des Antragsformulars in Schwarz-Weiß, d.h. ohne die auf Seite 1 des Formulars vorgesehenen Balken in Grün.

Rechtspfleger hat Erlass des PfÜB abgelehnt

Der Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht hat den Erlass des PfÜB abgelehnt und sieht auch die farbliche Gestaltung des Formulars als verbindlich an. Hiergegen richtet sich die Erinnerung des Gläubigers, der der Rechtspfleger nicht abgeholfen hat. Das LG kommt auf die sofortige Beschwerde zu anderen Erkenntnissen.

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