Der Kostenvorschuss als heimliche Rache?

Der BGH weist dem GV leider noch einen Ausweg, um den Gläubiger, der der Anweisung, Abschriften vorzulegen, nicht folgt, zu ärgern. Der GV ist gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 GvKostG nämlich berechtigt, den Auftraggeber zur Zahlung eines Vorschusses aufzufordern, der die voraussichtlich entstehenden Kosten deckt. Die Durchführung des Auftrags kann nach § 4 Abs. 1 S. 2 GvKostG von der Zahlung des Vorschusses abhängig gemacht werden. Reicht ein Vorschuss nicht aus, um die zur Aufrechterhaltung einer Vollstreckungsmaßnahme voraussichtlich erforderlichen Auslagen zu decken, besteht gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 GvKostG die Möglichkeit einer Nachforderung. Erfüllt der Auftraggeber diese nicht fristgerecht, ist der GV nach § 4 Abs. 2 S. 3 GvKostG grundsätzlich berechtigt, die Vollstreckungsmaßnahme aufzuheben.

Ziel der Vollstreckung nicht aus den Augen verlieren

Die Entscheidung des BGH ist ein Beleg dafür, wie schnell sich die Zwangsvollstreckung auf einen Nebenkriegsschauplatz verlagert und das eigentliche Ziel außer Sicht gerät. Ziel der Zwangsvollstreckung muss es sein, einen Vollstreckungserfolg zu erzielen oder zumindest soviel Vollstreckungsdruck aufzubauen, dass sich der Schuldner einer gütlichen Einigung öffnet. Bei der Einleitung des Offenbarungsverfahrens geht es zusätzlich darum, schnell Informationen zu erlangen, um einen Vollstreckungserfolg vor anderen Gläubigern erzielen zu können.

Der Gläubiger sollte deshalb vor Augen haben, dass er bei einem schriftlich Vollstreckungsauftrag gehalten ist, eine Abschrift für die Akten des GV und eine Abschrift für die Zustellung an den Schuldner beizufügen. Möchte er dies – aus welchen Gründen auch immer – nicht tun, sollte er dies im Vollstreckungsauftrag hervorgehoben zum Ausdruck bringen, den GV mit der Herstellung der erforderlichen Abschriften beauftragen und den erforderlichen Kostenvorschuss nach Nr. 700 KVGvKostG unmittelbar mit dem Vollstreckungsauftrag einzahlen. Nur dieses Vorgehen sichert, dass der Vollstreckungsauftrag unverzüglich ausgeführt wird.

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