Stärkung des elektronischen Rechtsverkehrs und der Informationsbeschaffung

Kernelemente der Reform sind der Einzug des elektronischen Rechtsverkehrs in die Zwangsvollstreckung sowie die Stärkung der Informationsrechte des Gläubigers durch die Möglichkeit einer Aufenthalts- und Vermögensermittlung des Gerichtsvollziehers bei anderen Behörden. Damit soll die Zwangsvollstreckung auch verstärkt von der Sachpfändung zur Forderungspfändung verschoben werden. Die Vermögensverzeichnisse sollen künftig als elektronisches Dokument erfasst, bei zentralen Vollstreckungsgerichten gespeichert und über die Gerichtsvollzieher dem Gläubiger wieder als elektronisches Dokument zur Verfügung gestellt werden. Die technischen Einzelheiten werden allerdings erst in den nächsten Wochen bekannt gegeben werden.

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