Gepfändete Forderung wertlos

Die Gläubigerin hat eine angebliche Forderung des Schuldners gegen die Drittschuldnerin, einen Landkreis, gepfändet. Aufgrund der Drittschuldnererklärung ist davon auszugehen, dass die Forderung tatsächlich wertlos ist, die Pfändung mithin ins Leere geht.

Gebühren aus Streitwert bis 500 EUR?

Für den Gläubigervertreter stellt sich nun die Frage, ob sein Vergütungsanspruch lediglich aus einem Gegenstandswert bis 500 EUR aus dem Wert der Vollstreckungsforderung oder nach Maßgabe der Erwartungen über den Umfang der Befriedigung besteht. Diese Frage ist umstritten, so dass das LG die Beschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen hat.

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