Kosten der Zustellung eines PfÜB
Ich betreibe im Auftrag des Gläubigers die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. In diesem Rahmen habe ich eine Lebensversicherung gepfändet. Für die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses im Umfang von 13 Seiten (mit Anlagen), den ich zweifach in Kopie mit übersandt habe, hat der Gerichtsvollzieher Folgendes berechnet:
Kostenrechnung nach § 13 GvKostG an Auftraggeber | |
KV 100–102, 600 Gebühr(en) | 13,00 EUR |
KV 700 Dokumentenpauschale | 13,00 EUR |
KV 701–710, 713 Auslagen | 2,19 EUR |
KV 711 Wegegeld | 3,25 EUR |
KV 716 Auslagenpauschale | 3,00 EUR |
Summe | 34,44 EUR |
Ist die Kostenrechnung richtig? Ich habe meine Zweifel. Ich werde aus den mitgeteilten Nummern, die ja alles Mögliche betreffen können, nicht schlau. Für den Weg zur Post gibt es doch auch kein Wegegeld, oder?
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