Zahlung eines Dritten auf P-Konto

Die Gläubigerin hat bereits im Jahr 2008 das Guthaben der Schuldnerin bei der Drittschuldnerin gepfändet. Das Konto wird inzwischen als Pfändungsschutzkonto im Sinne des § 850k ZPO unterhalten. Am 20.6.2015 erhielt die Schuldnerin einen Betrag von 4.263,81 EUR seitens einer Versicherung zum Ausgleich eines Hagelschadens eines Dritten auf dem Konto gutgeschrieben. Sie beantragte nunmehr die Freistellung dieses Betrages und entsprechende Aufhebung der Pfändung. Dem hat das AG zunächst im Wege der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung Rechnung getragen; nunmehr war abschließend zu entscheiden.

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