PfÜB-Antrag gegen zwei Schuldner bei drei Drittschuldnern

Wir haben gegen Ehegatten im gerichtlichen Mahnverfahren jeweils einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Die Ehegatten haften als Gesamtschuldner, was die Vollstreckungsbescheide auch ausweisen. Der eine Ehegatte hatte eingekauft, der andere Ehegatte musste dafür nach § 1357 BGB mit einstehen.

Wir möchten nun einen einzigen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen beide Schuldner betreffend drei verschiedene Drittschuldner beantragen, denen gegenüber beide Schuldner als Gesamtgläubiger berechtigt sind.

Es stellt sich uns nun die Frage, welche Kosten für einen solchen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss entstehen.

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