Diverse Renten und freiwillige Tätigkeit

Der im Jahr 1941 geborene Schuldner war bis Januar 2010 als Anwalt und Notar tätig. Er bezieht nach Aufgabe dieser Tätigkeit sowohl eine gesetzliche Rente wie auch Versorgungsbezüge aus der Anwaltsversorgung und eine Rente aus einem privaten Versicherungsvertrag, insgesamt monatlich 1.147,12 EUR. Auf Eigenantrag wurde das Insolvenzverfahren über sein Vermögen am 18.4.2011 eröffnet. Der Schuldner ist nunmehr als Unternehmensberater freiberuflich tätig.

Hälftige Freistellung der überobligatorischen Tätigkeit?

Er hat beantragt, wegen der anfallenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie der voraussichtlich anfallenden Betriebsausgaben und Steuervorauszahlungen ihm monatlich 2.191,67 EUR, vierteljährlich 6.575 EUR, und zusätzlich monatlich 300 EUR, vierteljährlich 900 EUR, wegen seiner überobligatorischen Anstrengungen pfandfrei zu belassen. Weiter hat er unter Verweis auf § 850a Nr. 1 ZPO beantragt, die Hälfte des infolge der Mehrarbeit erzielten Einkommens unpfändbar zu stellen. Das Insolvenzgericht hat angeordnet, dem Schuldner seien von den nachgewiesenen Einkünften aus seiner selbstständigen Tätigkeit die zur Deckung der nachgewiesenen berufsbedingten Ausgaben erforderlichen Beträge pfandfrei zu belassen, maximal 7.454 EUR für das Quartal, einschließlich einer monatlichen Zusatzvergütung von 300 EUR. Eine Anwendung von § 850a Nr. 1 ZPO hat es abgelehnt.

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