Darf der Gläubiger an der Vollstreckung teilnehmen?

Wir betreiben für eine Vielzahl von Gläubigern die Zwangsvollstreckung. Dabei lassen wir regelmäßig auch die Vermögensauskunft nach §§ 802c, 802d ZPO abnehmen.

Leider ist der Informationswert der Vermögensverzeichnisse nicht selten sehr bescheiden. Auf der Hand liegende Nachfragen werden nicht gestellt. Manche Fragen werden überhaupt nicht beantwortet. Wir stellen uns deshalb die Frage, ob es möglich ist, an dem Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft teilzunehmen und eigenständig Fragen zu stellen.

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