Forderungskauf und Rechtsnachfolgeklausel

Unser Unternehmen (U) kauft regelmäßig eine Vielzahl titulierter Forderungen von unterschiedlichen Gläubigern. Dabei werden meist notarielle Kaufverträge abgeschlossen. Die notarielle Globalzession wird dann bei den Gerichten, die die Vollstreckungstitel geschaffen haben, zur Generalakte hinterlegt.

Die Rechtsnachfolgeklauseln werden bisher aufgrund der hinterlegten beglaubigten Urkunden erteilt. In den Klauseln sind die Urkunden sodann namentlich erwähnt und aufgelistet. Die umgeschriebenen Vollstreckungstitel mit der Rechtsnachfolgeklausel werden dann uns als neuem Gläubiger übersandt. Wir übersenden dem Gerichtsvollzieher den umgeschriebenen Vollstreckungstitel dann zur Zustellung mit einfachen Kopien eines Auszuges der Globalzession.

Problem: Zustellung der Urkunden

Sehr viele Gerichtsvollzieher (GV) sind nunmehr aber der Auffassung, dass einfache Kopien für die Zustellung nicht ausreichend sind und keine Voraussetzung für die anschließende Zwangsvollstreckung schaffen. Sie verlangen insoweit die Urkunde für die Zustellung, die der Klauselerteilung zugrunde lag, also die Urkunde, die bei Gericht hinterlegt ist. Andere GV lassen sich darauf ein, dass Kopien entsprechend auszugsweise mit geschwärzter Anlage beglaubigt werden, was allerdings mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Grundlage dieser Sichtweise ist der Verweis auf Zöller/Seibel, ZPO, 32. Aufl., § 750 ZPO Rn 20.

Scheitert auf diese Weise die Zustellung, so fehlt es schon an der Grundvoraussetzung für die Zwangsvollstreckung nach § 750 ZPO.

Verbindung der Urkunden ist schwierig

Als weiteres Problem zeigt sich, dass bei der Zustellung beantragt wird, dass der GV die zugestellten Urkunden mit dem Titel und der Rechtsnachfolgeklausel verbindet, da die fehlende Verbindung sonst vom Rechtspfleger bei Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses moniert wird. Hier gibt es nun einige GV, die der Ansicht sind, dass sie den Titel nicht mit anderen Schriftstücken verbinden dürfen. Welche Optionen haben wir, den Prozess einfacher zu gestalten?

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