Schuldnerin veräußert hoch belasteten Grundbesitz

Der Gläubiger (Antragsteller – Ast.) hat gegen die Schuldnerin einen titulierten Zahlungsanspruch in Höhe von 245.420,10 EUR nebst Zinsen, der nicht beigetrieben werden konnte. Nach dem von ihm vorgelegten notariellen Kaufvertrag vom 5.12.2007 verkaufte die Schuldnerin als Alleineigentümerin eine Teilfläche eines Grundstücks zum Preis von 42.000,– EUR an die Antragsgegner (AG.), ihre Enkel. Laut Grundbuchauszug ist das an die AG. verkaufte Grundstück mit vier Grundschulden über 409.033,50 EUR, 76.693,78 EUR, 460.162,69 EUR und 124.000,– EUR belastet.

Gläubiger will Rückgewähranspruch geltend machen

Der ASt. will gegen die AG. einen Rückgewähranspruch nach dem Anfechtungsgesetz geltend machen. Zur Sicherung dieses Anspruchs beabsichtigt er, den AG. durch einstweilige Verfügung zu verbieten, über den von der Schuldnerin erworbenen Grundbesitz zu verfügen. Von einer Gläubigerbenachteiligung sei auszugehen, die Valutierung der im Grundbuch eingetragenen Grundschulden werde bestritten.

Der erste Schritt: PKH für einstweilige Verfügung

Für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat der ASt. die Bewilligung von PKH beantragt, die das LG versagt hat, da der Nennwert der eingetragenen Grundschulden weit über dem vom ASt. behaupteten Verkehrswert des Grundstücks von 354.730 EUR liege.

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