Gläubiger sollte auf schnelle Wohnungssuche dringen
Die mangelnde Räumung einer gekündigten Immobilie ist für den Gläubiger mit einem erheblichen Aufwand, weiteren Kosten und möglicherweise auch Ertragseinbußen verbunden.
Es liegt deshalb in seinem Interesse, dass der Mieter als Schuldner frühzeitig mit der Suche nach Ersatzwohnraum beginnt. Deshalb sollte der Gläubiger einerseits frühzeitig darauf hinweisen, andererseits auch Möglichkeiten der Ersatzraumbeschaffung aufzeigen. Je aktiver er den Mieter unterstützt und je weniger dieser dies nutzt, kann Räumungsschutzanträgen umso erfolgreicher entgegengetreten werden.
FoVo 10/2023, S. 196 - 199
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