Der Erfüllungseinwand des Schuldners ist grundsätzlich auch im Verfahren der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO zur Durchsetzung eines für vollstreckbar erklärten Schiedsspruchs zu berücksichtigen.
BGH, 6.6.2013 – 1 ZB 56/12
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen